Die staatliche Verwaltung in der Eifel

Keldenich war von je her Pfarre. Die Gründe für diese Bevorzugung liegen in der Geschichte des Ortes. Hier lag eine römische Garnison, die zuerst das Christentum dorthin brachte, von hier erfolgte dann auch die Missionierung der Umgegend. Außerdem war der Ort stärker bevölkert als Sötenich durch den starken Erzbergbau und die zahlreichen Eisenerzgruben. Ein weiterer Umstand für die Bevorzugung gegenüber Sötenich war, dass der Ort nicht in zwei Teile geteilt war wie Sötenich durch das Wasser der Urft. Die Urft bildete die Grenze der Dorfschaften Kall und Keldenich.

Dass die Verwaltung einer Dorfschaft bei den seinerzeit schlechten Verkehrsverhältnissen nicht an die Grenze gelegt wurde, ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass Keldenich anfänglich dem Kloster Münstereifel, später der Vogtei Münstereifel, die bedeutend näher lag, unterstand. In Keldenich tagte besonders unter der Herrschaft der Herzöge von Jülich das Vogtgericht, deren Akten noch teilweise erhalten sind. Die Herzöge von Jülich übernahmen die endgültige Verwaltung 1357.

Das Kloster Münstereifel, das zeitweise die Herrschaft in diesem Gebiet, besonders in der Zeit vor Karl dem Großen ausübte, unterstand der Benediktinerabtei Prüm, die wiederum enge Beziehungen zum fränkischen Königshause hatten. Aber auch über die Eifel erstreckte sich langsam die fränkische Gauverfassung. (etwa 615) So entstand der Eifelgau zwischen Erft, Ahr, Lieser, Kyll und Urft. Dieser Gau unterstand dem fränkischen König, dem späteren Kaiser. Durch einen vom Kaiser bestellten Gaugrafen wurde der Gau verwaltet.

Um das Jahr 1000 waren die Grafen von Hochstaden häufig Gaugrafen im Eifelgau. Kirchlich unterstand das Gebiet dem Archiediakonat in Bonn. Das Kapitel tagte jährlich zweimal in der Kirche zu Münstereifel. Schließlich wurde aber auch Steinfeld Archiediakonat und hatte daher das Recht zur Stellenbesetzung. Dieses Recht ging später von der Steinfelder Abtei an die Eifeldynastien über. Zum Gericht von Keldenich gehörte die rechte Urftseite: Heistert, Teile von Kall, Sötenich, Dalbenden und Nettersheim. Von diesen Orten zog Keldenich auch Zinsen ein, den es an das Kloster Steinfeld entrichten musste.

Im Jahre 1251 übte der Erzbischof Konrad von Hochstaden die Bischofsgewalt aus. Der Erzbischof Hochstaden besaß er das Patronatsrecht über die Pfarre Keldenich. Die Patrone hatten damals das Recht, Pfarrer zu berufen, auch wenn die Patrone weltliche Fürsten waren. Sie waren aber auch verpflichtet, die Pfarren zu beschützen. Sie besaßen das Recht und die Pflicht zur Fürsorge für die Kirche. Dieses Patronat schenkte Konrad von Hochstaden dem Erzstift in Köln.